Kriterien für Ablegereife
Zurrketten müssen sofort aus dem Verkehr gezogen werden, wenn bestimmte Eigenschaften die Sicherheit
der Spannkette beeinflussen:
- verwendete Zurrketten-Bauteile müssen den von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen H-Stempel vorweisen
(ausgenommen Ratschenlastspanner)
- Verkürzungseinheiten dürfen nur mit Sicherungen verwendet werden
- Ratschenlastspanner müssen mit einer Ausdrehsicherung versehen sein
- Zurrkraftplakette muss vorhanden sein
- Lasthaken müssen immer ordnungsgemäße und unbeschädigte Sicherungsfallen vorweisen, die Maulweite darf nicht
weiter als 10% aufgeweitet sein und der Hakengrund nicht als 5% verschlissen sein.
- Kettenglieder dürfen nicht verformt, verbogen oder angerissen sein
- der gemittelte Kettendurchmesser eines Kettengliedes darf nicht um mehr als 10% gemindert sein
- die Längung eines Kettengliedes darf nicht mehr als 5 % betragen
- Bauteile dürfen keine Anrisse vorweisen
- auf Korrosion ist zu achten
- Tragende Bauteile (Bolzen etc) sind auf Funktionsfähigkeit zu prüfen